COMPO Bi 58 N (gegen Blattläuse und andere saugende und beißende Insekten)
11,99 €
inkl. MwSt. ggf. zzgl.
Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformationen lesen. Warnhinweise und -symbole in der Gebrauchsanweisung beachten. Anwendung durch nicht-berufliche Anwender zulässig.
B1
Anwendungsverbot auf nicht versiegelten Flächen, die mit Schlacke, Split, Kies und ähnlichen Materialien befestigt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regen und Schmutzwasserkanäle besteht. Anwendungsverbot auf oder unmittelbar an Flächen, die mit Beton, Bitumen, Pflaster, Platten und ähnlichen Materialien versiegelt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder in Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regen-und Schmutzwasserkanäle besteht. Die Anwendung des Mittels auf Freilandflächen, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, ist nur mit einer Genehmigung der zuständigen Behörde zulässig (§ 12 Abs. 2 PflSchG). Zu diesen Flächen gehören alle nicht durch Gebäude oder Überdachungen ständig abgedeckten Flächen, wozu auch Verkehrsflächen jeglicher Art wie Gleisanlagen, Straßen-, Wege-, Hof- und Betriebsflächen sowie sonstige durch Tiefbaumaßnahmen veränderte Landflächen gehören. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. Mehr Informationen zur Rechtslage zu nicht-chemischen Alternativen sind beim DVGW (Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V.) zu finden: http://www.wasser-und-pflanzenschutz.de
Bi 58® N ist ein breit wirksames Insektizid gegen Blattläuse, Käfer und Raupen. Es beseitigt zuverlässig beißende und saugende Insekten an Zierpflanzen, Gemüse und Erdbeeren im Gewächshaus, Zimmer, Wintergärten und Balkonen. Der bewährte Wirkstoff Lamda-Cyhalothrin hat eine schnelle Sofortwirkung als Fraß- und Kontaktinsektizid. Durch die gute Pflanzenverträglichkeit ist es vielseitig einsetzbar.
Behandeln Sie bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome die Pflanzen im Spritzverfahren. Geben Sie das COMPO Bi 58 N-Konzentrat, wie in der Dosierungsangabe beschrieben, in Wasser und mischen dies gut durch. Sprühen Sie die Pflanzen von allen Seiten gleichmäßig ein. Setzen Sie immer nur soviel Spritzbrühe an, wie an einem Tag benötigt wird.
Nicht in der vollen Sonne oder bei hohen Temperaturen anwenden, vorzugsweise am späten Nachmittag oder Abend. Die Spritzbrühe ist nicht lagerfähig und sollte deshalb unmittelbar nach dem Ansetzen verbraucht werden. Nie mehr Spritzbrühe ansetzen als notwendig. Behälter restlos entleeren, mit Wasser ausspülen, Spülwasser der Spritzbrühe beigeben! Unvermeidlich anfallende Spritzflüssigkeitsreste im Verhältnis 1:10 verdünnen und auf der behandelten Fläche ausbringen. Nicht ins Grundwasser gelangen lassen
Anwendungszeitraum:
Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen.
Anwendungsgebiete:
An Zierpflanzen*, Rettich, Radieschen, Feldsalat, Erdbeere** im Gewächshaus gegen saugende Insekten (*ausgenommen Weiße Fliegen), Beißende Insekten (**ausgenommen Erdbeerblütenstecher) An Tomate, Gemüsepaprika im Bereich Gewächshaus, Zimmer, Wintergärten und Balkone gegen beißende Insekten und saugende Insekten (nur an Gemüsepaprika) An Gurke, Aubergine, Flaschenkürbis, Garten-Kürbis, Moschus-Kürbis, Riesenkürbis im Bereich Gewächshaus, Zimmer, Wintergärten und Balkone gegen beißende Insekten und saugende Insekten (ausgenommen Weiße Fliegen)
Bitte geeignete Schutzkleidung tragen. Beachte bitte dazu die Hinweise im Sicherheitsdatenblatt (Kapitel 8.2).
0,75 g/l Lambda-Cyhalothrin
Bi 58 N
Insektizid im Gemüsebau, Obstbau, Zierpflanzenbau
Anwendung durch nicht-berufliche Anwender zulässig.
Pflanzenschutzmittel immer in dicht verschlossener Originalverpackung im abschließbaren Schrank außerhalb der Reichweite von Kindern und Tieren aufbewahren. Der Lagerort sollte gemäßigte Temperaturen haben und sich nicht in der Nähe von Lebens- oder Futtermitteln befinden. Wenn kein Verfallsdatum auf der Packung angegeben ist, garantiert der Hersteller eine Lagerstabilität von zwei Jahren. Bei gelagerten Pflanzenschutzmitteln sollte vor erneuter Verwendung allerdings überprüft werden, ob sie noch zugelassen sind oder die Aufbrauchfrist noch gilt (beim Fachhandel oder auf der BVL-Homepage). Die Anwendung wäre sonst nicht zulässig. Reste älterer Pflanzenschutzmittel sollten entsorgt werden, und zwar über die kommunalen Annahmestellen für Sonderabfall (z. B. Schadstoffmobil). Der Fachhandel ist nicht verpflichtet, Mittel zurückzunehmen. Restmengen der angewendeten Spritzlösungen und auch Reinigungswasser dürfen auf keinen Fall in den Abfluss (z. B. Waschbecken, Toilette) gelangen – auch nicht in verdünnter Form. Restmengen von Spritzlösungen sollen nicht aufgehoben werden. Man kann sie im Verhältnis 1:10 verdünnen und auf den zuvor behandelten Flächen im Garten ausbringen. Restentleerte Packungen und Behälter werden ausgespült. Packungen mit dem „Grünen Punkt" können nach dem Spülen zum Recyclingmüll gegeben werden, ansonsten kommen sie in den Restmüll. Mehr Informationen zur Rechtslage und zu nicht-chemischen Alternativen sind beim BMEL (Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft) zu finden: https://www.bmel.de/DE/Home/home_node.html
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Hersteller (GPSR)
Compo GmbH
Gildenstraße 38
48157 Münster
info@compo.de