Zum Hauptinhalt springen Zur Suche springen Zur Hauptnavigation springen
Gesetzestext

Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformationen lesen. Warnhinweise und -symbole in der Gebrauchsanweisung beachten. Anwendung durch nicht-berufliche Anwender zulässig.

Angabe zur Bienengefährlichkeit

B4

Anwendungsverbot

Anwendungsverbot auf nicht versiegelten Flächen, die mit Schlacke, Split, Kies und ähnlichen Materialien befestigt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regen und Schmutzwasserkanäle besteht. Anwendungsverbot auf oder unmittelbar an Flächen, die mit Beton, Bitumen, Pflaster, Platten und ähnlichen Materialien versiegelt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder in Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regen-und Schmutzwasserkanäle besteht. Die Anwendung des Mittels auf Freilandflächen, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, ist nur mit einer Genehmigung der zuständigen Behörde zulässig (§ 12 Abs. 2 PflSchG). Zu diesen Flächen gehören alle nicht durch Gebäude oder Überdachungen ständig abgedeckten Flächen, wozu auch Verkehrsflächen jeglicher Art wie Gleisanlagen, Straßen-, Wege-, Hof- und Betriebsflächen sowie sonstige durch Tiefbaumaßnahmen veränderte Landflächen gehören. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. Mehr Informationen zur Rechtslage zu nicht-chemischen Alternativen sind beim DVGW (Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V.) zu finden: http://www.wasser-und-pflanzenschutz.de

Deine Vorteile - PROTECT GARDEN Lizetan AZ Schädlingsfrei Gießmittel
  • Sofortiger Fraß- & Saugstopp
  • Geruchlos – in Innenräumen und Wintergärten einsetzbar
  • Bequeme Gießanwendung

Lizetan AZ Gießmittel ist besonders pflanzenverträglich und ideal für den Einsatz bei Bodenschädlingen an Zier- und Zimmerpflanzen (z.B.Trauermücken-Larven) geeignet. Das geruchlose Konzentrat bewirkt bei Bodenschädlingen schon nach kurzer Zeit einen Fraß- und Saugstopp und verhindert so, dass sich diese weiterentwickeln können. Die Wirkung von Lizetan AZ Schädlingsfrei Gießmittel hält bis zu drei Wochen an.

Anwendungszeit
ganzjährig
Inhalt
30 ml
Sachkundenachweispflichtig
Nein
Artikelnummer
7731322

Anwendung

- Das Lizetan AZ Gießmittel sorgt für einen Fraß- und Saugstopp durch Schädlinge nach kurzer Zeit. Es bekämpft zuverlässig Bodenschädlinge an Zier- und Zimmerpflanzen wie unter anderem die Larven der Trauermücke.
- Das Gießmittel ist geruchlos und daher problemlos in Innenräumen und Wintergärten einsetzbar.
- Lizetan AZ Gießmittel ist dank einer hohen Pflanzenverträglichkeit schonend zu Ihren Zier- und Zimmerpflanzen. Bodenschädlinge wie die Larven der Trauermücken werden gezielt bekämpft.
- Das Mittel wird ganz einfach vor der Anwendung mit Wasser verdünnt. Der beiliegende Messbecher erlaubt eine einfache und schnelle Dosierung für eine bequeme Gießanwendung.

Mit der Anwendung bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen beginnen.

Lizetan AZ Schädlingsfrei Gießmittel wird mit Wasser verdünnt und die Pflanzen einschließlich der Blattunterseiten gleichmäßig bis zur sichtbaren Benetzung eingesprüht (nicht tropfnass spritzen) bzw. bei Zierpflanzen (nur in der Jungpflanzenzucht) die Erde gut angegossen.

Immer nur so viel Spritz- oder Gießlösung ansetzen, wie für eine Behandlung nötig ist. Spritz- oder Gießlösung am Tag der Herstellung verwenden, bevorzugt in den Abendstunden. Sollte es innerhalb von 12 Stunden nach der Anwendung regnen, ist erneut zu behandeln. Keine Anwendung bei praller Sonne oder Temperaturen über 25 °C. Zur Dosierung beiliegenden Messbecher verwenden.

Sonstiges

Bitte geeignete Schutzkleidung tragen. Beachte bitte dazu die Hinweise im Sicherheitsdatenblatt (Kapitel 8.2).

WirkstoffPS

10,6 g/l Azadirachtin A

Zugelassener Name

Lizetan AZ Schädlingsfrei Gießmittel

Zugelassene Einsatzgebiete

Insektizid, Akarizid im Ackerbau, Gemüsebau, Obstbau, Weinbau, Zierpflanzenbau

Verwenderkategorie

Anwendung durch nicht-berufliche Anwender zulässig.

Hinweise zum Umgang

Pflanzenschutzmittel immer in dicht verschlossener Originalverpackung im abschließbaren Schrank außerhalb der Reichweite von Kindern und Tieren aufbewahren. Der Lagerort sollte gemäßigte Temperaturen haben und sich nicht in der Nähe von Lebens- oder Futtermitteln befinden. Wenn kein Verfallsdatum auf der Packung angegeben ist, garantiert der Hersteller eine Lagerstabilität von zwei Jahren. Bei gelagerten Pflanzenschutzmitteln sollte vor erneuter Verwendung allerdings überprüft werden, ob sie noch zugelassen sind oder die Aufbrauchfrist noch gilt (beim Fachhandel oder auf der BVL-Homepage). Die Anwendung wäre sonst nicht zulässig. Reste älterer Pflanzenschutzmittel sollten entsorgt werden, und zwar über die kommunalen Annahmestellen für Sonderabfall (z. B. Schadstoffmobil). Der Fachhandel ist nicht verpflichtet, Mittel zurückzunehmen. Restmengen der angewendeten Spritzlösungen und auch Reinigungswasser dürfen auf keinen Fall in den Abfluss (z. B. Waschbecken, Toilette) gelangen – auch nicht in verdünnter Form. Restmengen von Spritzlösungen sollen nicht aufgehoben werden. Man kann sie im Verhältnis 1:10 verdünnen und auf den zuvor behandelten Flächen im Garten ausbringen. Restentleerte Packungen und Behälter werden ausgespült. Packungen mit dem „Grünen Punkt" können nach dem Spülen zum Recyclingmüll gegeben werden, ansonsten kommen sie in den Restmüll. Mehr Informationen zur Rechtslage und zu nicht-chemischen Alternativen sind beim BMEL (Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft) zu finden: https://www.bmel.de/DE/Home/home_node.html

BVL-Zulassungsnummer

024436-70

externe Artikelnummer

5400750

GTIN

4000680111856


Hersteller (GPSR)

SBM Liefe Science GmbH
Raiffeisenstraße 15A
40764 Langenfeld
de.info@sbm-company.com

CLP-/REACH-Hinweise
Gefahrenhinweise
EUH208: Enthält . Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
EUH401: Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
H412: Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.